INSPIRE-KONFORME AUFBEREITUNG VON BEBAUUNGSPLÄNEN
ABLAUF
Für eine Bearbeitung beziehungsweise Aufbereitung der Bebauungspläne entsprechend der INSPIRE-Richtlinie sind eine Vielzahl von Arbeitsschritten erforderlich. Diese Arbeitsschritte werden Ihnen hier in den folgenden Abschnitten erläutert.
SCHRITT 1: SICHTUNG DER BEBAUUNGSPLÄNE
Im ersten Schritt sichten wir sämtliche Bebauungspläne (Planteil, Textteil sowie ggf. Umweltbericht, Grünordnungsplan) vor Ort bei Ihnen im Rathaus. Hierzu gehören nicht nur die Bebauungspläne, die Sie bereits digital vorliegen haben, sondern auch alle Bebauungspläne und Baulinienpläne in Papierform.
Die Bebauungspläne, die noch nicht digital vorliegen, werden an diesem Termin von uns mitgenommen und im Zuge von Schritt 2 gescannt. Sobald der Scan erfolgt ist, erhalten Sie die Bebauungspläne schnellstmöglich zurück.