GAG WISSEN

WAS IST EINE GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR?

Eine gesplittete Abwassergebühr bezieht sich auf ein Abrechnungssystem, bei dem die Kosten für die Abwasserentsorgung in zwei separate Komponenten aufgeteilt werden:

Es handelt sich zum einen um eine Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung, die auf der Menge des verbrauchten Frischwassers basiert. Diese setzt sich aus einer fixen Grundgebühr (Fixkosten für die Bereitstellung und Instandhaltung der Abwasserinfrastruktur) sowie einer Verbrauchsgebühr (richtet sich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch eines Haushalts) zusammen.

Zum Anderen wird eine Gebühr für die Niederschlagswasserentsorgung berechnet, deren Basis die versiegelte Fläche (Dächer, Zufahrten, Parkplätze) eines jeden Grundstücks bildet. Auf versiegelten Flächen kann Regenwasser nicht versickern, sondern fließt direkt in die Kanalisation oder Oberflächengewässer.
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VON WEM WIRD DIE GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR ERHOBEN?

Die gesplittete Abwassergebühr wird von den örtlichen Wasser- und Abwasserbetrieben oder den jeweiligen Kommunen erhoben. Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde erhalten einen Gebührenbescheid, der auf Grundlage der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung oder der Gebührensatzung des Versorgungsunternehmens basiert. In diesem Bescheid werden die Berechnungsgrundlagen, wie beispielsweise die Größe des Grundstücks oder der Wasserverbrauch, sowie der Gebührensatz festgelegt. Er dient als Grundlage für die Zahlung der Abwassergebühren und ist in der Regel jährlich oder halbjährlich zu entrichten.

WAS IST DAS ERGBENIS EINER GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR?

Bei dem Ergebnis der gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um einen sogenannten Feststellungsbescheid. Dieser Feststellungsbescheid wird, je nach Kommune, halbjährlich oder jährlich dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zugestellt.

Innerhalb des Bescheid wird die bebaute bzw. überbaute Fläche erfasst und dargestellt, wobei hier u.a. die Gebäudeart (z.B. Wohnhaus, Garage usw.), der Eigentumsanteil, die Fläche des Dachüberstands und die evtl. Dachbegrünung erfasst werden.

Weitere Angaben werden bezüglich der befestigten Fläche erstellt. Hier geht es unter anderem um die Flächenart (z.B. Garagenzufahrt, Terrasse), den Eigentumsanteil, den Versiegelungsfaktor (handelt es sich z.B. um Kies oder Pflaster, werden jeweils andere Werte herangezogen) und Angaben über evtl. Auffangbehälter wie Zisternen.

Es folgen dann noch Angaben hinsichtlich des Niederschlagswassers (z.B. versickert auf Grundstück oder wird in öffentliches Gewässer abgeleitet) sowie die weitere Niederschlagswassernutzung  (werden Zisternen im Haushalt oder zur Gartenbewässerung genutzt ). Die Niederschlagswassernutzung wirkt sich dabei als Gutschrift positiv auf die Berechnung aus.

Am Ende erhält dann der Eigentümer die Gesamtsumme der Berechnungsfläche und die entsprechende Gebühr, die an die Kommune zu zahlen ist.

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